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Zahlungsziel: 14 oder 30 Tage?

Kurz gesagt

Das Zahlungsziel ist die Frist, die Sie dem Kunden einräumen. Bis sie abgelaufen ist, finanzieren Sie Material, Löhne und Fahrzeit aus eigener Tasche.

Vierzehn Tage sind bei kleineren Aufträgen und Privatkunden der Normalfall. Dreißig Tage brauchen Sie nur da, wo der Kunde in festen Zahlläufen arbeitet.

Entscheidend ist weniger die Zahl als die Konsequenz danach: Ein Ziel von 14 Tagen ohne Nachfassen wirkt schlechter als 30 Tage mit.

14 oder 30 Tage? Vier Fragen, eine Minute.

Was das Zahlungsziel tatsächlich kostet

Zwischen dem Tag, an dem Sie Material einkaufen, und dem Tag, an dem das Geld eingeht, liegen Ihre eigenen Kosten. Löhne laufen wöchentlich oder monatlich, Lieferanten wollen ihr Geld, das Fahrzeug ist gefahren. Das Zahlungsziel verlängert diese Strecke um genau die Anzahl Tage, die darin steht.

Bei 500.000 Euro Jahresumsatz bedeutet der Sprung von 14 auf 30 Tage grob 22.000 Euro, die dauerhaft zusätzlich draußen stehen. Nicht einmalig, sondern rollierend. Das ist Geld, das Sie nicht für Material, Vorfinanzierung oder eine Anschaffung zur Verfügung haben.

Wann 14 Tage die richtige Wahl sind

Ihr Fall

Welches Zahlungsziel passt zu Ihnen?

Vier Fragen, eine Minute. Beurteilt wird nur, was Sie eingeben.

Frage 1 von 4

Wer sind Ihre Kunden überwiegend?

Frage 2 von 4

Wie hoch ist eine typische Rechnung?

Frage 3 von 4

Wie viel Geld stecken Sie vorher rein?

Frage 4 von 4

Wie gut kennen Sie diese Kunden?

  • Bei Privatkunden. Dort gibt es keine Zahlläufe, keine Freigabekette und keinen Grund für eine lange Frist. Die Rechnung wird bezahlt, wenn jemand sich daran erinnert.
  • Bei kleineren Beträgen. Wer 400 Euro überweist, braucht dafür keine vier Wochen Vorlauf.
  • Wenn Sie in Vorleistung gegangen sind und das Material bereits bezahlt haben.
  • Bei Neukunden, die Sie noch nicht einschätzen können. Ein kurzes Ziel zeigt Ihnen früher, ob jemand zahlt.

Wann 30 Tage sinnvoll bleiben

Größere Firmen und öffentliche Auftraggeber zahlen in Läufen, oft einmal oder zweimal im Monat. Dazwischen liegt die Rechnungsprüfung: Wareneingang, sachliche Freigabe, Buchhaltung. Wenn Sie dort 14 Tage draufschreiben, ändert das an der Praxis nichts, es sorgt nur dafür, dass Ihre Rechnung dauerhaft als überfällig geführt wird.

Das ist kein Argument gegen kurze Fristen, sondern eines für passende. Eine Frist, die im Betrieb des Kunden systematisch nicht eingehalten werden kann, verliert ihre Wirkung, auch bei allen anderen.

Eine Frist wirkt nur, solange sie ernst gemeint ist. Wer nach Ablauf nichts tut, hat sie faktisch verlängert.

Der häufigste Fehler

Nicht die Zahl ist das Problem, sondern was danach passiert. In vielen Betrieben steht 14 Tage auf der Rechnung, gemahnt wird aber erst nach sechs Wochen. Der Kunde lernt daraus schnell, welche der beiden Zahlen zählt. Ein Zahlungsziel von 30 Tagen mit einer verlässlichen Erinnerung am Tag 31 bringt Ihnen mehr als 14 Tage, auf die nichts folgt.

So ändern Sie das Ziel, ohne Kunden zu verlieren

  1. Bei neuen Angeboten und neuen Kunden sofort mit der kürzeren Frist starten. Dort wird darüber praktisch nie verhandelt.
  2. Bei Bestandskunden nicht stillschweigend auf der nächsten Rechnung ändern. Das wird als Alleingang gelesen und führt eher zu Rückfragen als zu schnelleren Zahlungen.
  3. Wo Sie es ansprechen: einmal kurz erklären, ab wann es gilt, und es dann so lassen. Eine Begründung reicht, drei wirken wie eine Entschuldigung.
  4. Bei großen Firmenkunden mit festen Zahlläufen die Frist lassen und stattdessen früher rechnen. Ein Tag früher gestellt ist oft ein ganzer Zahllauf gewonnen.

Was gilt, wenn nichts vereinbart ist

Ohne Vereinbarung ist die Forderung sofort fällig, sobald die Leistung erbracht und die Rechnung gestellt ist. Ein Zahlungsziel ist also kein gesetzlicher Automatismus, sondern etwas, das Sie freiwillig einräumen. Wer 30 Tage auf jede Rechnung schreibt, ohne darüber nachgedacht zu haben, verschenkt einen Monat, den niemand verlangt hat.

Häufige Fragen

Welches Zahlungsziel ist üblich?

Bei Privatkunden 14 Tage, bei kleinen und mittleren Firmen ebenfalls, bei großen Auftraggebern 30. Ein gesetzlicher Standard ist das nicht: Ohne Vereinbarung ist die Forderung sofort fällig.

Darf ich das Zahlungsziel einfach ändern?

Für neue Angebote ja, dort setzen Sie die Bedingungen. Bei laufenden Verträgen und Rahmenvereinbarungen gilt, was vereinbart ist. Eine stillschweigende Änderung auf der nächsten Rechnung ist keine wirksame Vereinbarung.

Was ist besser: kurzes Ziel oder Skonto?

In den meisten Fällen das kürzere Ziel. Skonto ziehen vor allem Kunden, die ohnehin pünktlich gezahlt hätten. Ein kürzeres Ziel wirkt bei denselben Leuten und kostet nichts.

Ab wann ist der Kunde in Verzug?

Wenn ein konkretes Datum in der Rechnung steht, mit dessen Ablauf. Bei Verbrauchern setzt das zusätzlich einen Hinweis auf diese Folge in der Rechnung voraus. Ohne Datum tritt Verzug spätestens dreißig Tage nach Zugang der Rechnung ein.

Bringt ein Zahlungsziel von 7 Tagen noch mehr?

Selten. Es wirkt bei Firmenkunden fordernd und ändert am Ergebnis wenig, weil kaum jemand seine Buchhaltung wöchentlich fährt. Bei Privatkunden funktioniert es, wirkt aber nur, wenn Sie danach auch tatsächlich nachfassen.

So sieht das in Ihrer Branche aus

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