Drei Jahre, aber nicht ab dem Rechnungsdatum. Die Frist beginnt am 31. Dezember des Jahres, in dem die Rechnung fällig geworden ist, und läuft von da an drei volle Jahre. Deshalb landen alle Fristen auf demselben Tag: dem 31. Dezember.
Rechnung fällig 2023, egal ob im Februar oder im November: verjährt am 31. Dezember 2026.
Rechnung fällig 2024: verjährt am 31. Dezember 2027.
Rechnung fällig 2025: verjährt am 31. Dezember 2028.
Was passiert, wenn die Frist abgelaufen ist
Ihr Fall
Wann läuft Ihre Forderung ab?
Vier Fragen, eine Minute. Ausgewertet wird nur, was Sie eingeben.
Frage 1 von 4
Aus welchem Jahr ist die Rechnung, um die es geht?
Frage 2 von 4
Was ist seitdem passiert?
Frage 3 von 4
Um welchen Betrag geht es?
Frage 4 von 4
Haben Sie noch Rechnung und Nachweis, dass Sie geliefert haben?
Die Forderung verschwindet nicht. Sie dürfen sie weiter geltend machen, und wenn der Kunde zahlt, darf er das Geld nicht zurückfordern. Aber Ihr Kunde kann sich auf die Verjährung berufen, und sobald er das tut, sind Sie durch. Vor Gericht kommen Sie damit nicht mehr weiter.
Praktisch heißt das: Nach dem Stichtag entscheidet allein Ihr Kunde, ob er zahlt. Das ist keine Position, in die man sich freiwillig bringt.
Was die Frist stoppt und was nicht
Hier machen die meisten Betriebe denselben Fehler. Sie mahnen zweimal, denken "jetzt läuft die Uhr wieder" und stellen drei Jahre später fest, dass gar nichts passiert ist.
Stoppt die Frist nicht: Mahnungen, Erinnerungen, Anrufe, E-Mails, Ankündigungen rechtlicher Schritte. So oft Sie wollen, es ändert am Stichtag nichts.
Hemmt die Frist: ein gerichtlicher Mahnbescheid oder eine Klage. Solange das Verfahren läuft, steht die Uhr still und die verbleibende Zeit bleibt Ihnen erhalten.
Startet die Frist neu: wenn Ihr Kunde die Schuld anerkennt. Eine Anzahlung, eine Rate, eine schriftliche Zusage. Ab diesem Tag laufen wieder drei volle Jahre.
Eine Teilzahlung von 50 Euro auf eine alte Rechnung ist mehr wert als zehn Mahnungen. Sie startet die Frist neu.
Der billigste Schritt kurz vor dem Stichtag
Wenn der 31. Dezember naht und der Kunde nicht reagiert, ist der gerichtliche Mahnbescheid das übliche Mittel. Er hemmt die Verjährung, er kostet einen Bruchteil einer Klage und Sie können ihn selbst beantragen. Wichtig ist nur, dass er rechtzeitig beim Mahngericht eingeht.
Die Alternative ist der Weg über den Kunden: eine Ratenzahlung anbieten, eine Teilzahlung annehmen, eine schriftliche Bestätigung einholen. Jedes davon startet die Frist neu und erhält Ihnen die Forderung, ohne dass ein Gericht beteiligt ist.
Was Sie einmal im Jahr tun sollten
Im Oktober oder November die offenen Posten nach Jahren sortieren.
Alles, was aus dem Jahr stammt, das drei Jahre zurückliegt, kommt auf eine eigene Liste. Das sind die Fälle, die am 31. Dezember ablaufen.
Für jeden Fall entscheiden: abschreiben, Ratenzahlung anbieten oder Mahnbescheid beantragen.
Alles Ältere prüfen, ob es überhaupt noch durchsetzbar ist, bevor Sie Zeit hineinstecken.
Häufige Fragen
Zählt das Rechnungsdatum oder die Fälligkeit?
Die Fälligkeit. Bei einer Rechnung vom 20. Dezember 2023 mit 30 Tagen Zahlungsziel wird die Forderung erst 2024 fällig, der Stichtag ist dann der 31. Dezember 2027. Bei Rechnungen aus der Jahresmitte fallen beide Jahre zusammen.
Hemmt eine Mahnung die Verjährung?
Nein. Das ist der häufigste Irrtum. Sie können zehnmal mahnen, der Stichtag bleibt derselbe. Nur ein gerichtlicher Mahnbescheid oder eine Klage hemmen die Frist.
Was ist der Unterschied zwischen Hemmung und Neubeginn?
Bei der Hemmung steht die Uhr still, danach läuft die Restzeit weiter. Beim Neubeginn fangen die drei Jahre komplett von vorn an. Ein Mahnbescheid hemmt, eine Anzahlung des Kunden lässt neu beginnen.
Darf ich nach Ablauf noch mahnen?
Ja, und wenn der Kunde zahlt, darf er das Geld nicht zurückverlangen. Sobald er sich aber auf die Verjährung beruft, ist die Forderung nicht mehr durchsetzbar. Sie hängen dann allein von seiner Zahlungsbereitschaft ab.
Wie lange hält ein Titel?
Ein Vollstreckungsbescheid oder Urteil verjährt erst nach 30 Jahren. Deshalb ist es sinnvoll, kurz vor Fristablauf noch einen Titel zu erwirken, statt die Forderung abzuschreiben.
Gilt bei Bauleistungen etwas anderes?
Für die Vergütung gelten in der Regel ebenfalls drei Jahre. Bei Mängelansprüchen rund um Bauwerke sind es dagegen oft fünf Jahre, und bei Verträgen nach VOB/B gelten eigene Fristen. Wenn beides zusammentrifft, lohnt sich der Blick in den Vertrag.
Begriffe aus diesem Beitrag, kurz erklärt: Verjährung. Alle weiteren stehen im Lexikon.