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Ratenzahlung anbieten: ja oder nein?

Kurz gesagt

Eine Ratenzahlung ist kein Entgegenkommen, sondern eine Entscheidung zwischen Teilbeträgen jetzt und einer ganzen Summe vielleicht nie.

Sie lohnt sich dort, wo Zahlungswille vorhanden ist und Geld fehlt. Sie lohnt sich nicht, wo jemand einfach nicht zahlen will.

Entscheidend sind die Bedingungen: schriftlich, mit festen Terminen, einer Verfallklausel und einem Anerkenntnis der Forderung.

Raten anbieten oder nicht? Vier Fragen, eine Minute.

Warum Raten häufiger ankommen als die volle Summe

Hinter den meisten offenen Rechnungen steckt kein Streit und keine Absicht, sondern schlicht kein Geld auf dem Konto. Wer 4.000 Euro nicht hat, überweist auch nach der dritten Mahnung nichts. Wer 500 Euro im Monat aufbringen kann, überweist acht Mal.

Der Unterschied ist nicht der Zahlungswille, sondern die Größe des Betrags im Verhältnis zu dem, was gerade da ist. Eine hohe Forderung wirkt für den Schuldner unerreichbar, und was unerreichbar wirkt, wird verdrängt statt angegangen.

Eine Rate, die ankommt, ist mehr wert als eine Summe, die im Recht steht.

Wann Raten sinnvoll sind

Ihr Fall

Lohnt sich eine Ratenzahlung bei Ihnen?

Vier Fragen, eine Minute. Beurteilt wird nur, was Sie eingeben.

Frage 1 von 4

Wie hoch ist die offene Forderung?

Frage 2 von 4

Reagiert der Kunde auf Ihre Nachrichten?

Frage 3 von 4

Was steckt Ihrer Einschätzung nach dahinter?

Frage 4 von 4

Wie war es bisher mit diesem Kunden?

  • Wenn der Kunde reagiert. Wer antwortet, ans Telefon geht und einen Vorschlag macht, hat Zahlungswillen. Der ist die Grundlage für alles Weitere.
  • Bei größeren Beträgen. Ab etwa 1.500 Euro ist die Höhe selbst oft der Grund, warum nichts passiert.
  • Bei Privatkunden und kleinen Betrieben, bei denen der Betrag im Verhältnis zum Monatsbudget groß ist.
  • Wenn Sie den Kunden behalten wollen. Eine faire Ratenvereinbarung ist eine der wenigen Situationen, in denen eine offene Rechnung eine Beziehung nicht beschädigt.

Wann Sie es lassen sollten

Wenn seit Wochen keine Reaktion kommt, löst ein Ratenangebot nichts, es verlängert nur Ihre Wartezeit und gibt dem Kunden ein neues Datum, an dem nichts passiert. Dasselbe gilt, wenn die Rechnung bestritten wird: Dann ist die Frage nicht, wie bezahlt wird, sondern ob überhaupt.

Vorsichtig auch bei Kunden, die schon einmal eine Ratenvereinbarung gebrochen haben. Das ist kein Ausschluss, aber dann gehört eine erste Rate sofort dazu, nicht erst zum nächsten Monatsersten.

Was in die Vereinbarung gehört

  1. Die Gesamtsumme und die Rechnungsnummer, auf die sie sich bezieht. Damit ist die Forderung dem Grunde nach anerkannt, und das startet die Verjährung neu.
  2. Feste Beträge und feste Termine. Nicht "monatlich nach Möglichkeit", sondern "400 Euro, jeweils zum 15., beginnend am 15. September".
  3. Eine Verfallklausel: Bleibt eine Rate aus, wird der gesamte Restbetrag sofort fällig. Ohne diesen Satz müssen Sie jeder Rate einzeln hinterherlaufen.
  4. Eine erste Rate, die zeitnah kommt. Sie ist der Beleg, dass die Vereinbarung ernst gemeint ist.
  5. Schriftlich, beidseitig bestätigt. Eine Mail mit Rückantwort reicht dafür aus.

Wie viele Raten sind realistisch

Je kürzer, desto besser: Drei bis sechs Raten sind ein Rahmen, den beide Seiten überblicken. Über zwölf Monate hinaus wird es unübersichtlich und die Wahrscheinlichkeit steigt, dass zwischendurch etwas dazwischenkommt. Wenn der Kunde eine lange Laufzeit braucht, ist das ein Hinweis auf die eigentliche Lage, und dann ist die Frage, ob überhaupt noch etwas kommt.

Lassen Sie den Kunden den Vorschlag machen. Was jemand selbst nennt, hält er eher ein als das, was ihm vorgegeben wird. Wenn der Vorschlag zu klein ist, verhandeln Sie über die Höhe, nicht über das Prinzip.

Häufige Fragen

Muss ich einer Ratenzahlung zustimmen?

Nein. Ihre Forderung ist zum vereinbarten Termin in voller Höhe fällig. Eine Ratenzahlung ist ein freiwilliges Entgegenkommen, das Sie anbieten, weil es in vielen Fällen mehr Geld bringt als das Bestehen auf der vollen Summe.

Was ist eine Verfallklausel?

Der Satz, dass bei einer ausbleibenden Rate der gesamte Restbetrag sofort fällig wird. Ohne ihn können Sie bei einem Zahlungsausfall nur diese eine Rate verlangen und müssen jeder weiteren einzeln nachgehen.

Startet eine Ratenvereinbarung die Verjährung neu?

Wenn der Kunde die Forderung darin anerkennt, in der Regel ja. Das ist einer der praktischen Vorteile: Eine schriftliche Vereinbarung mit Nennung der Gesamtsumme verschafft Ihnen wieder Zeit. Im Zweifel anwaltlich prüfen lassen.

Darf ich für Raten Zinsen verlangen?

Verzugszinsen laufen weiter, solange der Kunde in Verzug ist. Zusätzliche Zinsen oder Gebühren für die Stundung sind Verhandlungssache und gegenüber Verbrauchern heikel. Meist ist es einfacher, die Summe stehenzulassen und auf Zusatzposten zu verzichten.

Wie viele Raten sind sinnvoll?

Drei bis sechs. Über zwölf Monate hinaus steigt die Wahrscheinlichkeit, dass die Vereinbarung platzt. Wenn der Kunde deutlich mehr braucht, ist das ein Hinweis auf die Lage und ein Grund, offen darüber zu sprechen.

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