Der Mahnbescheid ist der günstigste Weg zu einem Titel. Bei kleinen Forderungen liegt die Gerichtsgebühr bei rund 36 Euro, und Sie können ihn selbst online beantragen.
Er lohnt sich vor allem bei unstrittigen Forderungen. Widerspricht der Kunde, geht das Verfahren in den normalen Prozess über, und dann wird es deutlich teurer.
Der zweite Grund für den Mahnbescheid: Er hemmt die Verjährung. Mahnungen tun das nicht.
Es ist kein Urteil und keine Prüfung Ihrer Forderung. Das Mahngericht schaut nicht nach, ob Sie im Recht sind. Es stellt Ihrem Kunden ein Schreiben zu, in dem steht, dass Sie eine bestimmte Summe verlangen, und gibt ihm zwei Wochen Zeit zu widersprechen.
Widerspricht er nicht, beantragen Sie den Vollstreckungsbescheid. Damit haben Sie einen Titel, und aus einem Titel können Sie vollstrecken lassen. Er verjährt erst nach 30 Jahren.
Was er kostet
Die Gerichtsgebühr richtet sich nach der Höhe Ihrer Forderung, mindestens sind es rund 36 Euro. Bei 5.000 Euro Forderung liegt sie in der Größenordnung von 80 Euro, bei 25.000 Euro bei etwa 200 Euro. Dazu kommen Zustellkosten von wenigen Euro.
Ihr Fall
Was müssten Sie vorstrecken?
Vier Fragen, eine Minute. Gerechnet wird nur mit dem, was Sie eingeben.
Frage 1 von 4
Wie hoch ist die Forderung, um die es geht?
Frage 2 von 4
Rechnen Sie damit, dass der Kunde widerspricht?
Frage 3 von 4
Wer stellt den Antrag?
Frage 4 von 4
Wie viele solcher Fälle haben Sie im Jahr?
Sie müssen den Betrag vorstrecken. Wenn Ihr Kunde in Verzug ist, gehört er zum Verzugsschaden und ist von ihm zu erstatten. Ob Sie das Geld tatsächlich sehen, hängt daran, ob bei ihm etwas zu holen ist.
Der Punkt, an dem es teuer wird
Der Widerspruch. Er kostet Ihren Kunden nichts als ein Kreuz auf dem beiliegenden Formular, und er kann ihn ohne Begründung einlegen. Danach ist das Mahnverfahren zu Ende und die Sache geht in ein normales Gerichtsverfahren über, mit Gerichtskosten nach vollem Satz, Anwaltszwang ab einer bestimmten Höhe und Monaten an Dauer.
Deshalb die wichtigste Vorfrage: Hat Ihr Kunde jemals inhaltlich etwas an der Rechnung beanstandet? Wenn ja, ist der Mahnbescheid der falsche Weg. Wenn er nur nicht zahlt und nicht reagiert, ist er meist der richtige.
Wie lange es dauert
Antrag online stellen: eine halbe Stunde, wenn die Rechnungsdaten vorliegen.
Zustellung an den Kunden: in der Regel wenige Tage bis zwei Wochen.
Widerspruchsfrist: zwei Wochen ab Zustellung.
Vollstreckungsbescheid beantragen und zustellen: nochmals ein bis zwei Wochen.
Insgesamt liegen Sie ohne Widerspruch bei etwa vier bis sechs Wochen bis zum Titel.
Der Mahnbescheid wirkt oft schon, bevor er wirkt. Für viele Schuldner ist der Briefkopf des Gerichts der Moment, in dem die Rechnung plötzlich nach oben rutscht.
Wann Sie ihn auf jeden Fall beantragen sollten
Wenn die Verjährung zum Jahresende ausläuft. Nur der Mahnbescheid hemmt die Frist, Mahnungen tun das nicht.
Wenn der Kunde über Monate nicht reagiert und die Forderung unstrittig ist.
Wenn Sie damit rechnen, dass beim Kunden bald nichts mehr zu holen ist. Ein Titel verschafft Ihnen die Möglichkeit zu vollstrecken.
Wann Sie es lassen sollten
Wenn der Kunde die Rechnung inhaltlich bestreitet. Der Widerspruch ist dann so gut wie sicher.
Wenn Sie den Kunden behalten wollen. Ein gerichtliches Verfahren beendet die Geschäftsbeziehung fast immer.
Wenn der Kunde erkennbar zahlungsunfähig ist. Der Titel ist dann 30 Jahre gültig, aber vorerst wertlos, und Sie haben die Gerichtskosten ausgelegt.
Häufige Fragen
Brauche ich für den Mahnbescheid einen Anwalt?
Nein. Sie können den Antrag selbst über das gemeinsame Online-Portal der Mahngerichte stellen. Erst wenn der Kunde widerspricht und die Sache vor Gericht geht, kann ab einer bestimmten Höhe Anwaltszwang bestehen.
Was passiert, wenn der Kunde widerspricht?
Das Mahnverfahren endet und die Sache geht in ein normales Gerichtsverfahren über, wenn Sie das wollen. Dann fallen die vollen Gerichtskosten an, und Sie müssen Ihre Forderung tatsächlich begründen und belegen.
Muss der Kunde den Widerspruch begründen?
Nein. Ein Kreuz auf dem beiliegenden Formular genügt. Das ist der Grund, warum sich der Mahnbescheid vor allem bei Forderungen lohnt, die der Kunde nie beanstandet hat.
Hemmt der Mahnbescheid die Verjährung?
Ja, das ist neben dem Titel sein wichtigster Effekt. Entscheidend ist, dass der Antrag vor Ablauf der Frist beim Mahngericht eingeht, nicht dass er abgeschickt ist.
Was ist der Unterschied zum Vollstreckungsbescheid?
Der Mahnbescheid ist die Aufforderung, der Vollstreckungsbescheid der Titel. Sie beantragen ihn, nachdem die Widerspruchsfrist abgelaufen ist. Erst mit ihm können Sie einen Gerichtsvollzieher beauftragen oder pfänden lassen.
Lohnt sich das bei 300 Euro?
Rein rechnerisch bewegen sich Gerichtsgebühr und Zustellung im Bereich von 40 Euro, das ist überschaubar. Die Frage ist eher, ob beim Kunden etwas zu holen ist. Wenn ja, lohnt es sich oft. Wenn nein, haben Sie einen Titel und 40 Euro weniger.